Wir verwalten für den Eigentümer einer Wohnanlage oder einer einzelnen Wohnung den Mietgegenstand, treiben rückständige Mietzinsen ein, führen Mietzinserhöhungen durch, rechnen die Betriebskosten gegenüber dem Mieter ab und kümmern uns um eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Durchzusetzendes Ziel unserer Bemühungen ist stets, dass der Eigentümer keinen Aufwand mit seinem vermieteten Objekt hat.
Wir verwalten für kleine und große Eigentümergemeinschaften das gemeinschaftliche Eigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz.
Wir betreiben Mieterverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung auch in gewerblichen oder in teilgewerblichen Objekten.
Wir erarbeiten für den Vermieter eines Objektes Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, die dem kritischen Auge von Rechtsanwälten und Mieterschutzvereinen standhalten. Dem Mieter wird eine Abrechnungstransparenz geboten, die ihm sämtliche Fragen beantworten hilft.
Nach der Erweiterung des § 35a EStG haben Mieter und Wohnungseigentümer jetzt die Möglichkeit, die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und bestimmte Handwerkerdienstleistungen Steuer mindernd geltend zu machen. Dies gilt ab sofort auch für Handwerkerdienstleistungen, die der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung dienen und im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.