§ 1 Geltungsbereich |
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Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Mandanten und Jens Dinger Immobilienmanagement, Inhaber Jens Dinger, Teufelsbett 49, 98617 Utendorf soweit deren Gegenstand das Betriebskostenmanagement und/oder die Verwaltertätigkeit durch Jens Dinger Immobilienmanagement ist. Eigene Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere solcher des Mandanten, in das Mandat wird ausdrücklich widersprochen. |
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§ 2 Informationspflichten des Mandanten |
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Der Mandant ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Weisungen und Informationen rechtzeitig – auf Verlangen von Jens Dinger Immobilienmanagement schriftlich – zur Verfügung zu stellen, soweit dies dem Mandanten möglich und zumutbar ist. |
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§ 3 Mehrere Auftraggeber |
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Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften als Gesamtschuldner. Jens Dinger Immobilienmanagement kann sich auf die Informationen und Weisungen eines jeden (von mehreren) Auftraggebers berufen. Der Mandant benennt einen oder mehrere mit dem jeweiligen Mandat vertrauten und zur Auskunft berechtigten Ansprechpartner. Jeder Mitarbeiter des Mandanten, der mit Jens Dinger Immobilienmanagement zu einem Mandat schriftlich, fernschriftlich, mündlich oder fernmündlich in Kontakt tritt, gilt im Zweifel als zuständiger Ansprechpartner für Jens Dinger Immobilienmanagement, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Jens Dinger Immobilienmanagement steht es im Zweifel frei, mit welchem Ansprechpartner er korrespondiert. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist der Mandant nicht berechtigt, die Bearbeitung der Mandate durch einen bestimmten Mitarbeiter von Jens Dinger Immobilienmanagement zu verlangen. |
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§ 4 Haftung von Jens Dinger Immobilienmanagement |
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Für Jens Dinger Immobilienmanagement besteht eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Gesamtversicherungssumme von 1 Million Euro pro Jahr für alle Versicherungsfälle. Es wird zwischen dem Mandanten und Jens Dinger Immobilienmanagement eine Haftungsbeschränkung der Höhe nach vereinbart. Jens Dinger Immobilienmanagement haftet dem Mandanten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. |
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§ 5 Umfang der Beratung |
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Jens Dinger Immobilienmanagement ist nicht verpflichtet, auf steuerliche Konsequenzen hinzuweisen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. |
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§ 6 eMail-Kommunikation |
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Der Mandant ist damit einverstanden, dass die mandatsbezogene Korrespondenz mit Jens Dinger Immobilienmanagement auch über die von ihm angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) geführt werden darf. Dazu gehören auch Dokumente, die bei Jens Dinger Immobilienmanagement in Bezug auf das erteilte Mandat eingehen. Der Mandant wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Kommunikation über E-Mail mit Risiken verbunden ist und die versandten Daten ohne ausreichende Verschlüsselung eventuell von Dritten gelesen werden könnten. Der Mandant verpflichtet sich, eine Änderung seiner E-Mail-Adresse(n) unverzüglich mitzuteilen. Jens Dinger Immobilienmanagement übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die dem Mandanten oder Dritten aus der Versendung von Informationen oder Dokumenten auf elektronischem Wege entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten aus dem Mandatsverhältnis. |
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Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Übersendung einer Anfrage oder die Übersendung von Schriftstücken per eMail oder Telefax keine Verpflichtung von Jens Dinger Immobilienmanagement zur sofortigen Bearbeitung oder Beantwortung ergibt. |
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§ 7 Speicherung personenbezogener Daten/Aufbewahrung der Akten |
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Die elektronische Verarbeitung und Speicherung von Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Mandant erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. |
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§ 8 Entgeltregelungen |
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Das Honorar für die Leistungen von Jens Dinger Immobilienmanagement richtet sich nach der dazu individualvertraglich zu treffenden Vereinbarung. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die allgemeinen Vergütungssätze von Jens Dinger Immobilienmanagement. Diese werden dem Mandanten auf Anfrage zur Verfügung gestellt. |
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Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung von Jens Dinger Immobilienmanagement nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten von Jens Dinger Immobilienmanagement schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. |
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§ 9 Allgemeine Vergütungssätze |
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§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
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§ 11 Änderungen |
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Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch bloße Abweichungen im Rahmen eines Mandats, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für etwaige Abänderungen dieses Schriftformerfordernisses. |
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Stand 08.03.2012 |